Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Veträge des Kommunikationsdesigners mit seinem Auftraggeber, insbesondere auch dann und soweit dessen AGB dagegenstehen. Abweichungen gelten nur dann, wenn der Kommunikationsdesigner diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Urheber- und Nutzungsrechte

Der dem Kommunikationsdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvetrag mit der Folge, dass die von ihm erstellten Werke dem Urheberrechtsgesetz unterliegen und dem Schutz der urheberrechtlichen Ansprüche gem. §§ 97 ff UrhG.

Weder Entwürfe noch Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Geneh- migung des Designers verändert oder nachgahmt werden. Verstöße gegen diese Vereinbarung berechtigen den Designer zum Verlangen einer Vetrags- strafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung.

Der Designer räumt dem Aftraggeber die Nutzungsrechte an dem Gewerk ein. Diese gehen erst nach vollständiger Vergütungszahlung an den Auftraggeber über. Eine Übertragung an Dritte ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Designer zulässig.

Der Designer hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und Veröffentlichungen über das Produkt als deren Urheber genannt zu werden. Im Falle eines Verstoßes steht ihm ohne Nachweis der einzelnen Tatbestände ein Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung neben dieser zu.

Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen insbesondere keine Miturheberschaft.

Eigentum an Material

Sowohl an Entwürfen als auch an Reinzeichnungen werden nur Nutzungs-, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Sie sind daher dem Designer nach Gebrauch zurückzugeben. Dies gilt ebenso für die zur Erfüllung des Auftrages entstehenden Daten bzw Dateien.

Die Versendung von Arbeiten und Dateien erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

Gestaltungsfreiheit

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung ggf dem Designer überreichten Vorlagen berechtigt ist und stellt diesen ausdrücklich von ggf. vorhandenen Ansprüchen Dritter frei.

Im Rahmen des erteilten Auftrages besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Sollte der Auftraggeber im Laufe der Produktion oder nach deren Abschluss Änderungswünsche haben, so hat er die dafür entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der bereits entstandene Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

Eigenwerbung

Von allen Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 3 Belegexemplare. Dieser ist berechtigt, die Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen und hierbei auch seinen Auftraggeber zu nennen.

Honorar

Soweit nichts Anderes vereinbart richtet sich die Honorarberechnung nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers zur Gestaltung des Gewerkes haben weder Einfluss auf die Höhe des Honorars noch auf die alleinige Urheberschaft des Designers.

Die Fälligkeit der vollen Vergütung entsteht mit Ablieferung des erstellten Auftrages und Einräumung des Nutzungsrechtes.

Geht der Auftragserteilung ein Angebot voran, wird Grundsätzlich die Hälfte des Betrags sofort nach Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

Verzögert sich die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

Bei Zahlungsverzug hat der Designer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Zusatzleistungen

Die Vergabe von Fremdleistungen (wie z.B. Druckausführung, Versand etc.) nimmt der Designer nur infolge einer mit dem Auftraggeber getroffenen gesonderten Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

Soweit der Designer nach Absprache mit dem Auftraggeber derartige Leistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber ihn von sich hieraus ergebenden Verbindlichkeiten frei.

Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet. Die Vergütung der Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung sofort fällig.

Haftung

Der Designer haftet nicht für Fremdleistungen (s.o.). Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeit wird vom Designer nicht übernommen. Der Auftraggeber übernimmt mit der Abnahme der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit und Zulässigkeit des Werkes in Bild und Text. Der Designer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Erfüllungsort

Für alle sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergebenden Ansprüche ist Erfüllungsort der Sitz des Designers. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.